Herr Rudolf Kerschbaumer ist auch ein

allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger im Oldtimer - Bereich.

Die staatliche Prüfung zum Sachverständigen im Fachgebiet Bewertung historischer Fahrzeuge erfolgte 2011. Durch die Ablegung des Sachverständigen-Eides wurde aus dem Beruf eine Berufung mit dem Ziel, jedes Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen exakt zu bewerten.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an rudy@asp-austria.at oder Sie klicken hier oder Sie rufen 07242 47650.

Hier einige Beispiele :

 - Gutachten über die historische Originalität
 - Oldtimer-Wertgutachten
  - Zollschätzungen
 - Beweissicherungsgutachten
 - Gerichtsgutachten
 - Gutachten  in Verlassenschaften
 - Ankaufs- oder Verkaufsgutachten
 - Feststellung der Erhaltungswürdigkeit
 - Ankaufsbegutachtung vor Ort (national + international)

Wozu ein Gutachten ?

Ein detailliert erstelltes Gutachten mit einem fixierten Wert gibt Ihnen Rechtssicherheit in vielen Lebenslagen.
Hier einige Beispiele :

  • Vor der Einzelgenehmigung eines Fahrzeuges in Österreich ist ein Gutachten über die historische Originalität zwingend vorgeschrieben
  • für eine Vollkaskoversicherung ist ein Wertgutachten ein Muss 
  • bei einem Unfall muss nicht am beschädigten Fahrzeug langwierig der Wert vor der Beschädigung ermittelt werden
  • bei Diebstahl können Sie ein mit Fotos dokumentiertes Schriftstück vorlegen mit einem definierten Wert
  • bei Verlassenschaften gibt es keine Streitigkeiten bezüglich des Wertes
  • beim Import aus Nicht-EU Ländern werden die Abgaben nach dem Wert des Fahrzeuges berechnet
  • der Steuersatz beim Import aus Nicht-EU Ländern richtet sich nach der Erhaltungswürdigkeit des jeweiligen Objektes
  • im Falle einer Gerichtsstreitigkeit können Sie den Zustand des Fahrzeuges oder eines seiner Komponenten bereits im Vorfeld dokumentieren und ersparen sich dadurch unter Umständen ein teures gerichtliches Gutachten
  • bei Verhandlungen mit Banken kann ein Wertgutachten durchaus als Grundlage für Sicherheiten dienen