Herr Rudolf Kerschbaumer ist auch ein
allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger im Oldtimer - Bereich.
Die staatliche Prüfung zum Sachverständigen im Fachgebiet Bewertung historischer Fahrzeuge erfolgte 2011. Durch die Ablegung des Sachverständigen-Eides wurde
aus dem Beruf eine Berufung mit dem Ziel, jedes Fahrzeug nach bestem
Wissen und Gewissen exakt zu bewerten.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an rudy@asp-austria.at oder Sie klicken hier oder Sie rufen 07242 47650.
Hier einige Beispiele :
- Gutachten über die historische Originalität
- Oldtimer-Wertgutachten
- Zollschätzungen
- Beweissicherungsgutachten
- Gerichtsgutachten
- Gutachten in Verlassenschaften
- Ankaufs- oder Verkaufsgutachten
- Feststellung der Erhaltungswürdigkeit
- Ankaufsbegutachtung vor Ort (national + international)
Wozu ein Gutachten ?
Ein detailliert erstelltes Gutachten mit einem fixierten Wert gibt Ihnen Rechtssicherheit in vielen Lebenslagen.
Hier einige Beispiele :
- Vor der Einzelgenehmigung eines Fahrzeuges in Österreich ist ein Gutachten über die historische Originalität zwingend vorgeschrieben
- für eine Vollkaskoversicherung ist ein Wertgutachten ein Muss
- bei einem Unfall muss nicht am beschädigten Fahrzeug langwierig der Wert vor der Beschädigung ermittelt werden
- bei Diebstahl können Sie ein mit Fotos dokumentiertes Schriftstück vorlegen mit einem definierten Wert
- bei Verlassenschaften gibt es keine Streitigkeiten bezüglich des Wertes
- beim Import aus Nicht-EU Ländern werden die Abgaben nach dem Wert des Fahrzeuges berechnet
- der Steuersatz beim Import aus Nicht-EU Ländern richtet sich nach der Erhaltungswürdigkeit des jeweiligen Objektes
- im Falle einer Gerichtsstreitigkeit können Sie den Zustand des Fahrzeuges oder eines seiner Komponenten bereits im Vorfeld dokumentieren und ersparen sich dadurch unter Umständen ein teures gerichtliches Gutachten
- bei Verhandlungen mit Banken kann ein Wertgutachten durchaus als Grundlage für Sicherheiten dienen